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Bild zur E-Auto Förderung 2026 - grüne Wiesenlandschaft, durch die eine Straße führt - ei Baum steht rechts im Bild, im Hintergrund sind grüne Hügel zu sehen.

E-Auto Förderung 2026

E-Auto Förderung 2026 – Staatliche Prämie für Ihren Elektro BMW oder MINI oder Hybrid BMW.

Mehr Umweltbonus – mehr Mobilität mit Verantwortung

Mit dem Start des neuen Förderprogramms der Bundesregierung für Elektromobilität erhalten Sie 2026 eine attraktive finanzielle Unterstützung beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs. Ziel ist es, den Einstieg in klimafreundliche Mobilität einfacher zu machen und zugleich den Wandel im Automobilsektor zu fördern. Unsere BMW & MINI-Häuser stehen Ihnen dabei beratend zur Seite.

Wer kann den Umweltbonus nutzen?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein neues Fahrzeug erstmals in Deutschland zulassen.

Förderfähige Fahrzeuge sind:

  • Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)

  • Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV)

  • Plug-in-Hybride (PHEV), wenn sie bestimmte CO₂-Kriterien erfüllen
    (Hinweis: Brennstoffzellenfahrzeuge werden derzeit noch geprüft.)

Zulassung: ab dem 01. Januar 2026
Antragstellung: voraussichtlich ab Mai 2026 – inklusive rückwirkender Antragstellung für Fahrzeuge, die seit Jahresbeginn zugelassen wurden.

Wie hoch ist die Förderung?

Basisprämie

  • 3.000 € für reine Elektroautos

  • 1.500 € für Plug-in-Hybride & Fahrzeuge mit Range-Extender

Familienzuschlag

  • 500 € pro Kind (bis maximal 2 Kinder)
    → bis zu 1.000 € zusätzlich möglich

Soziale Staffelung (Einkommens-Bonus)

Zusätzliche Förderbausteine für Haushalte mit geringerem zu versteuernden Einkommen:

  • +1.000 € bei Einkommen unter 60.000 €

  • +1.000 € bei Einkommen unter 45.000 €

Einkommensgrenzen für Förderberechtigung

  • Standard: ≤ 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen

  • Mit Kindern: bis zu 90.000 € möglich

Mindesthaltedauer

Damit die Förderung gültig bleibt, muss das Fahrzeug mindestens 36 Monate nach Erwerb oder Leasingende gehalten werden.

Beispielhafte Förderbeträge nach Einkommen

Haushalts-Einkommen BEV ohne Kinder BEV mit 1 Kind BEV mit 2 Kindern
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001–60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001–80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
über 80.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
(Analog gestaffelte Beträge gelten für PHEV/REEV, entsprechend niedriger.)

Ihre Vorteile auf einen Blick

✔ Bis zu 6.000 € staatliche Förderung möglich
✔ Förderung gilt für Kauf und Leasing
✔ Rückwirkende Antragstellung ab 01.01.2026
✔ Steuerliche Vorteile & geringere Betriebskosten
✔ Beitrag zu sauberer Luft und nachhaltiger Mobilität
✔ Kompetente Beratung durch unser Team

So einfach läuft der Antrag ab

  1. Passendes Neufahrzeug auswählen – wir beraten Sie gern

  2. Fahrzeug zulassen (ab 01.01.2026)

  3. Förderantrag online stellen (voraussichtlich ab Mai 2026)

  4. Erforderliche Unterlagen bereitstellen

  5. Förderzusage und Auszahlung erhalten

Tipp: Auch ohne regulären Steuerbescheid kann die Förderung beantragt werden – z. B. mittels sonstiger Einkommens- oder Renten-Nachweise.

Warum jetzt auf Elektromobilität setzen?

Elektroautos verbinden emissionsarme Mobilität mit hoher Alltagstauglichkeit. Dank staatlicher Förderung, niedriger Energiekosten beim Laden und langfristiger Einsparungen bei Wartung und Steuern ist jetzt ein hervorragender Zeitpunkt für den Umstieg. Die Förderung unterstützt Sie dabei, Ihren Beitrag zu sauberer Luft und klimafreundlicher Mobilität zu leisten – und gleichzeitig von modernster Fahrzeugtechnik zu profitieren.

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Persönliche Beratung im Autohaus

Sie möchten mehr über BMW/MINI Elektro- und Hybridmodelle erfahren? Dann lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Gemeinsam finden wir den passenden Firmenwagen für Ihre Anforderungen – ob Kauf oder Leasing.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihres BMW Plug-in-Hybriden oder BMW i Modells. Jetzt Beratungstermin vereinbaren und die Zukunft der Mobilität mit einem elektrifizierten BMW erleben.

Informationen zur Dienstwagenbesteuerung finden Sie hier.

Sie finden Ihren Ansprechpartner in unseren Standorten Bad WiesseeBurghausen, FreilassingLindauMühldorf, Pfullendorf, PrienRosenheim oder Wangen.

 

Disclaimer:

Alle Angaben zur E-Mobilität-Förderung erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien der Bundesregierung. Detaillierte, verbindliche Informationen sowie aktuelle Voraussetzungen, Förderhöhen und Antragsverfahren finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesumweltministeriums unter:
https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung

 

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