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Bild zur E-Auto Förderung 2026 - grüne Wiesenlandschaft, durch die eine Straße führt - ei Baum steht rechts im Bild, im Hintergrund sind grüne Hügel zu sehen.

E-Auto Förderung 2026

E-Auto Förderung 2026 – Staatliche Prämie für Ihren Elektro BMW oder MINI oder Hybrid BMW.

Mehr Umweltbonus – mehr Mobilität mit Verantwortung

Mit dem Start des neuen Förderprogramms der Bundesregierung für Elektromobilität erhalten Sie 2026 eine attraktive finanzielle Unterstützung beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs. Ziel ist es, den Einstieg in klimafreundliche Mobilität einfacher zu machen und zugleich den Wandel im Automobilsektor zu fördern. Unsere BMW & MINI-Häuser stehen Ihnen dabei beratend zur Seite.

Wer kann den Umweltbonus nutzen?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein neues Fahrzeug erstmals in Deutschland zulassen.

Förderfähige Fahrzeuge sind:

  • Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)

  • Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV)

  • Plug-in-Hybride (PHEV), wenn sie bestimmte CO₂-Kriterien erfüllen
    (Hinweis: Brennstoffzellenfahrzeuge werden derzeit noch geprüft.)

Zulassung: ab dem 01. Januar 2026
Antragstellung: voraussichtlich ab Mai 2026 – inklusive rückwirkender Antragstellung für Fahrzeuge, die seit Jahresbeginn zugelassen wurden.

Wie hoch ist die Förderung?

Basisprämie

  • 3.000 € für reine Elektroautos

  • 1.500 € für Plug-in-Hybride & Fahrzeuge mit Range-Extender

Familienzuschlag

  • 500 € pro Kind (bis maximal 2 Kinder)
    → bis zu 1.000 € zusätzlich möglich

Soziale Staffelung (Einkommens-Bonus)

Zusätzliche Förderbausteine für Haushalte mit geringerem zu versteuernden Einkommen:

  • +1.000 € bei Einkommen unter 60.000 €

  • +1.000 € bei Einkommen unter 45.000 €

Einkommensgrenzen für Förderberechtigung

  • Standard: ≤ 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen

  • Mit Kindern: bis zu 90.000 € möglich

Mindesthaltedauer

Damit die Förderung gültig bleibt, muss das Fahrzeug mindestens 36 Monate nach Erwerb oder Leasingende gehalten werden.

Beispielhafte Förderbeträge nach Einkommen

Haushalts-Einkommen BEV ohne Kinder BEV mit 1 Kind BEV mit 2 Kindern
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001–60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001–80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
über 80.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
(Analog gestaffelte Beträge gelten für PHEV/REEV, entsprechend niedriger.)

Ihre Vorteile auf einen Blick

✔ Bis zu 6.000 € staatliche Förderung möglich
✔ Förderung gilt für Kauf und Leasing
✔ Rückwirkende Antragstellung ab 01.01.2026
✔ Steuerliche Vorteile & geringere Betriebskosten
✔ Beitrag zu sauberer Luft und nachhaltiger Mobilität
✔ Kompetente Beratung durch unser Team

So einfach läuft der Antrag ab

  1. Passendes Neufahrzeug auswählen – wir beraten Sie gern

  2. Fahrzeug zulassen (ab 01.01.2026)

  3. Erforderliche Unterlagen bereitstellen

  4. Förderantrag online stellen
  5. Förderzusage und Auszahlung erhalten

Tipp: Auch ohne regulären Steuerbescheid kann die Förderung beantragt werden – z. B. mittels sonstiger Einkommens- oder Renten-Nachweise.

Warum jetzt auf Elektromobilität setzen?

Elektroautos verbinden emissionsarme Mobilität mit hoher Alltagstauglichkeit. Dank staatlicher Förderung, niedriger Energiekosten beim Laden und langfristiger Einsparungen bei Wartung und Steuern ist jetzt ein hervorragender Zeitpunkt für den Umstieg. Die Förderung unterstützt Sie dabei, Ihren Beitrag zu sauberer Luft und klimafreundlicher Mobilität zu leisten – und gleichzeitig von modernster Fahrzeugtechnik zu profitieren.

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Persönliche Beratung im Autohaus

Sie möchten mehr über BMW/MINI Elektro- und Hybridmodelle erfahren? Dann lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Gemeinsam finden wir den passenden Firmenwagen für Ihre Anforderungen – ob Kauf oder Leasing.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihres BMW Plug-in-Hybriden oder BMW i Modells. Jetzt Beratungstermin vereinbaren und die Zukunft der Mobilität mit einem elektrifizierten BMW erleben.

Informationen zur Dienstwagenbesteuerung finden Sie hier.

Sie finden Ihren Ansprechpartner in unseren Standorten Bad WiesseeBurghausen, FreilassingLindauMühldorf, Pfullendorf, PrienRosenheim oder Wangen.

 

Disclaimer:

Alle Angaben zur E-Mobilität-Förderung erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien der Bundesregierung. Detaillierte, verbindliche Informationen sowie aktuelle Voraussetzungen, Förderhöhen und Antragsverfahren finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesumweltministeriums unter:
https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung

 

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Es soll doch lieber ein sofort verfügbarer Neuwagen, Vorführwagen oder guter Gebrauchtwagen sein? Dann finden Sie hier unser Neuwagenbestand, Vorführwagen oder Gebrauchtwagen und Junge Gebrauchten.

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Wer kann die E-Auto Förderung beantragen?

Der Traum von einem neuen, elektrifizierten Fahrzeug rückt näher. Die E-Auto-Förderung unterstützt Sie als Privatperson auf dem Weg zu Ihrem neuen BMW oder MINI. Ob Kauf oder Leasing – hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um von der Prämie zu profitieren.

Die Grundpfeiler der Förderung

Anspruchsberechtigt sind Sie als Privatperson, wenn Sie sich für ein Neufahrzeug entscheiden, das erstmals in Deutschland zugelassen wird. Die Förderung umfasst:

  • Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
  • Bestimmte Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range-Extender

Ihr Einkommen als Schlüssel zur Prämie

Die Förderung ist sozial gestaffelt, um gezielt zu unterstützen. Maßgeblich ist Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen.

  • Die Basis-Grenze: Ihr Haushaltseinkommen darf 80.000 Euro nicht überschreiten.
  • Der Familien-Bonus: Für Familien erhöht sich diese Grenze. Pro Kind (unter 18) steigt das Limit um 5.000 Euro.
    • Mit einem Kind liegt die Grenze bei 85.000 Euro.
    • Mit zwei oder mehr Kindern liegt die Grenze bei 90.000 Euro.

Wie wird das Einkommen für die E-Auto Förderung nachgewiesen?

Grundlage ist der Durchschnitt Ihrer beiden aktuellsten Einkommenssteuerbescheide (die nicht älter als drei Jahre sein dürfen). Beantragen Sie die E-Auto Förderung also Anfang 2026, werden die Bescheide für 2023 und 2024 herangezogen. Bei Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder eheähnlichen Gemeinschaften werden die Einkommen beider Partner addiert.

Was gilt für besondere Lebenssituationen?

  • Für Rentnerinnen und Rentner: Sollten Sie keine Steuererklärung abgeben, können Sie alternativ eine Rentenbezugsbescheinigung und eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte einreichen. Auch eine nachträgliche Steuererklärung ist möglich.
  • Noch offene Detailfragen? Einige spezifische Details zur Berechnung werden noch finalisiert. Aber keine Sorge: Da Sie die Förderung bis zu einem Jahr nach Zulassung rückwirkend beantragen können, entsteht Ihnen kein Nachteil.

Gilt für die neue E-Auto-Prämie das Kaufdatum oder Zulassungsdatum?

Das Verfahren ist bewusst einfach gehalten:

  1. Sie lassen Ihr neues Fahrzeug zu.
  2. Danach stellen Sie den Förderantrag.
  3. Dafür haben Sie komfortabel zwölf Monate Zeit.

Ein separater Antrag zum Kaufzeitpunkt ist nicht nötig. So können Sie sich voll und ganz auf die Vorfreude konzentrieren.