Steuerbonus für Elektro-Dienstwagen: So sparen Unternehmen mit der Sonderabschreibung*
BMW & MINI ELEKTROAUTOS.
DYNAMISCH. KOMFORTABEL. 100 % ELEKTRISCH.
Tauchen Sie ein in ein völlig neues Erlebnis purer Fahrbegeisterung: Denn nichts kommt dem beinahe geräuschlosen Gleiten durch die Straßen der Stadt oder des Landes nahe, dem blitzschnellen Ansprechen des Motors und einer unvergleichlichen Beschleunigung aus dem Stand. Und das alles ohne Abgase und lokale Emissionen.
Bei uns erhalten Sie alle Informationen zur BMW & MINI Elektromobilität. Als Ihr lokaler Partner freuen wir uns darauf, Ihnen Informationen und Unterstützung zu bieten. Ob es um Fragen zur Reichweite, zur modernen Ladetechnologie oder Ladeinfrastruktur (wie BMW Wallbox Plus oder der BMW Charging Card), zu Förderprogrammen oder um spezifische Modelle geht, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
*Attraktive Steuererleichterung für E-Fahrzeuge im Firmenfuhrpark sei Juli 2025
Unternehmer, Selbstständige und Fuhrparkverantwortliche aufgepasst: Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2025 eine neue Sonderabschreibung für rein elektrische Dienstwagen eingeführt – ein echter Anreiz für den Umstieg auf Elektromobilität und eine starke Entlastung für Ihre Steuerbilanz!
Unterberger ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um zukunftsfähige Mobilitätslösungen geht. Ob wendiger vollelektrischer MINI oder leistungsstarker BMW i für längere Strecken – wir helfen Ihnen, das ideale Elektrofahrzeug für Ihr Unternehmen zu finden. Und das Beste: Dank Kauf, Leasing oder Finanzierung gestalten Sie Ihre Mobilität so flexibel wie Ihre Anforderungen.
Steuervorteil der Extraklasse: Bis zu 75 % Sonderabschreibung im ersten Jahr
Steuerliche Vorteile im Überblick
Seit dem 01.07.2025 gelten neue Regeln für die Dienstwagenbesteuerung. Dadurch sparen Sie bei Elektro- und Hybridfahrzeugen deutlich mehr:
BMW/MINI Elektroautos (vollelektrisch):
BLP bis 100.000 € → nur ¼ wird versteuert.
BLP über 100.000 € → nur ½ wird versteuert.
BMW Plug-in-Hybride:
Immer ½ des BLP, unabhängig vom Preis.
Einmalige Sonderabschreibung: Unternehmen können 75 % des Anschaffungswerts eines E-Fahrzeugs sofort im ersten Jahr abschreiben – ein enormer Liquiditätsvorteil. Die restlichen 25 % verteilen sich auf die Folgejahre.
Diese Regelung gilt für die 1-%-Versteuerung der Privatnutzung, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie für Familienheimfahrten. Damit Ihr BMW gefördert wird, muss er überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen.
Jetzt investieren, langfristig profitieren
Nutzen Sie die Chance, Ihre Flotte kosteneffizient zu elektrifizieren. Je früher Sie handeln, desto schneller profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen und den Förderungen der Elektromobilität.
Große Auswahl an BMW Modellen
Ob rein elektrisch oder als Plug-in-Hybrid – BMW bietet Ihnen eine breite Modellpalette. Deshalb finden Sie für jeden Bedarf das passende Fahrzeug:
BMW i/MINI Modelle: lokal emissionsfrei, vollelektrisch, hohe Reichweite.
BMW Plug-in-Hybride: flexibel durch Elektro- und Verbrennungsmotor kombiniert.
Zusätzlich profitieren Sie von einer immer größeren Ladeinfrastruktur. Damit sind Sie im Alltag ebenso flexibel wie auf langen Reisen.
Ihr Plus: Alltagstauglichkeit und Förderung
Mit einem elektrifizierten BMW sichern Sie sich nicht nur steuerliche Vorteile. Sie setzen außerdem ein Zeichen für nachhaltige Mobilität im Unternehmen. Dadurch profitieren Sie langfristig von niedrigeren Betriebskosten und innovativer Technologie.
Persönliche Beratung im Autohaus
Entdecken Sie die Vorteile der BMW und Elektro- und BMW Hybridmodelle – wir beraten Sie individuell zu Leasing und Finanzierung. Kontaktieren Sie uns jetzt!
Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl Ihres BMW Plug-in-Hybriden oder BMW i/MINI Modells.Jetzt Beratungstermin vereinbaren und die Zukunft der Mobilität mit einem elektrifizierten BMW erleben.
*Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Diese Regelung gilt für erstmalige Überlassungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug‑in‑Hybrid Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1-%-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1-%-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung.
Die Förderung gilt für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 80 km beträgt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden bzw. bei Arbeitnehmern im Rahmen des Dienstverhältnisses gestellt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel in den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
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FAQ: Neue Dienstwagenregelung
Welche neuen Regelungen für Dienstwagen gibt es?
Seit dem 01.07.2025 gelten neue, attraktive Regelungen für elektrifizierte Dienstwagen. Die wichtigsten Neuerungen sind:
Neue Preisobergrenze: Die Bemessungsgrenze für die vorteilhafte 0,25-%-Versteuerung von rein elektrischen Fahrzeugen wurde von 70.000 EUR auf 100.000 EUR angehoben.
Neue Abschreibungsmöglichkeit: Sie können für E-Fahrzeuge, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 erworben werden, 75 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abschreiben.
Sofortige Wirkung: Die Förderungen wurden rückwirkend zum 01.07.2025 beschlossen, sodass Sie ohne Wartezeit profitieren können.
Welche rein elektrischen BMW Modelle werden gefördert?
Folgende vollelektrische BMW Modelle profitieren von den neuen Regelungen, insbesondere von der Anhebung der Preisobergrenze für die 0,25-%-Regelung:
BMW i4:
eDrive35 Gran Coupé
eDrive40 Gran Coupé
xDrive40 Gran Coupé
M60 Gran Coupé
BMW i5:
eDrive40 Limousine
xDrive40 Limousine
M60 xDrive Limousine
eDrive40 Touring
xDrive40 Touring
BMW iX1:
eDrive20
xDrive30
BMW iX2:
eDrive20
xDrive30
BMW iX:
xDrive45
xDrive60
BMW i4 eDrive40 Gran Coupé: Energieverbrauch kombiniert: 17,8 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW i4 M60 xDrive Gran Coupé: Energieverbrauch kombiniert: 20,9 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW i5 eDrive40 Limousine: Energieverbrauch kombiniert: 17,9 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW i5 M60 xDrive Limousine: Energieverbrauch kombiniert: 19,5–19,4 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW i5 eDrive40 Touring: Energieverbrauch kombiniert: 18,6–18,5 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW iX1 eDrive20: Energieverbrauch kombiniert: 17,1 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW iX2 xDrive30: Energieverbrauch kombiniert: 17,7–17,6 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
BMW iX xDrive45: Energieverbrauch kombiniert: 21,8 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A
Was ändert sich bei der Versteuerung für Plug-in-Hybrid-Modelle?
Auch für Plug-in-Hybrid-Modelle gibt es steuerliche Vorteile. Unabhängig vom Bruttolistenpreis wird der geldwerte Vorteil bei der privaten Nutzung halbiert. Dies betrifft sowohl die 1-%-Regelung als auch die Besteuerung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer).
Welche Voraussetzungen müssen Plug-in-Hybrid-Modelle für die Förderung erfüllen?
Damit Sie die steuerlichen Vorteile nutzen können, muss das Fahrzeug überwiegend beruflich genutzt werden und die Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Das bedeutet konkret:
Der CO₂-Ausstoß darf maximal 50 g/km betragen.
Die elektrische Mindestreichweite muss 80 km nach dem WLTP-Testverfahren erreichen.